Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Halsmayr-Tuning

Mit dieser Auflage (08/2017) sind alle vorher erstellten Geschäftsbedingungen ungültig

  1. Erklärung

Alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma Halsmayr-Tuning werden auf unseren  Allgemeinen Geschäftsbedienungen aufgebaut. Diese Bedingungen gelten für Firmen als auch für Konsumenten (Kunden genannt).

  1. Bedingungen und Geltungsbereich

Unsere Lieferungen und Leistungen und Angebote vom Kunden und der Firma Halsmayr-Tuning erfolgen ausschließlich auf unseren Geschäftsbedienungen. Der Kunde verpflichtet sich bei einer Weitergabe an Dritte unseres Produktes bzw. Fahrzeuge mit unserem Produkt diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde erklärt mit Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen sein Einverständnis zu diesen Bedienungen.

  1. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch Halsmayr-Tuning

  1. Leistung und Lieferung

Vorfälle der höheren Gewalt entheben Halsmayr-Tuning von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich Halsmayr-Tuning vor. Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu. Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Termin schriftlich Fixiert.

  1. Preise

Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste bzw. lt. Vereinbarung. Die Preise sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung mehrwertsteuerbefreit.

  1. Produkt

Angaben wie Verbrauch, Geschwindigkeit, Leistung sind circa-Angaben welche unter beziehungsweise überschritten werden können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen .Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.

  1. Aufklärungen an den Kunden

Daher möchten wir Sie auf mögliche Konsequenzen, bei Nicht-Eintragung in das Genehmigungsdokument aufmerksam machen:

Verwaltungsstrafe durch Bezirkshauptmannschaft

kein Versicherungsschutz

keine positive Beurteilung bei wiederkehrender Begutachtung gemäß § 57a

Steuerhinterziehung

Bei einem Nicht-Eintragung in das Genehmigungsdokument:

Entfall Versicherungsschutz

Steuerhinterziehung

wiederkehrender Begutachtung §57a negativ

wir weisen darauf hin, dass der Einbau einer Zusatzelektronik (Chip-Tuning) oder Softwareprogrammierung bei Kraftfahrzeugen Folgen hat

Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Kfz

im öffentlichen Straßenverkehr zum Verlust des Versicherungsschutzes

Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, sowie die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen

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  1. Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die von Halsmayr Tuning installierte Software bzw. Hardware beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation der Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt Halsmayr Tuning ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV-Gutachten wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Käufer ist ausdrücklich über alle in Verbindung mit der Leistungssteigerung höheren Beanspruchung des Motors, Turboladers, Getriebes, Achsen, aller beweglichen Teile usw., und die daraus möglicherweise resultierende kürzere Lebensdauer (als auch Abgasveränderung, rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) von der Firma Halsmayr-Tuning unmittelbar vor der Durchführung bzw. Kauf vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden.

7.1. Gewährleistung für Software-Kunden

Halsmayr Tuning übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantie für das Fahrzeug, an welchem diese Tuningsoftware installiert wird. Diese entfallen auf den Wiederverkäufer, der die Installation vorgenommen hat. Dieser hat auch die Sorgfalt zu tragen das Fahrzeug vorher zu begutachten und auf etwaige Fehler zu untersuchen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Halsmayr Tuning.

  1. Zahlungsbedingungen

Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

  1. Urheberrecht

Alle von Halsmayr Tuning gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, Hardware von Steuergeräten, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert noch nachgemacht werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 20.000,– aus.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Kirchdorf an der Krems.

  1. Schlussbestimmung

Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.